Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Tierpatenschaften des Familienhofs Ramcke
Wir bieten über unseren Webshop den Erwerb von symbolischen Tierpatenschaften an.
1. Zweck einer Tierpatenschaft
Mit einer Tierpatenschaft unterstützten Paten den Familienhof Ramcke finanziell bei der Versorgung der Tiere.
2. Übernahme einer Patenschaft
Tierpaten können eine Patenschaft über die Website erwerben. Die die gewünschte Tierart ist auszuwählen. Die
Patenschaft beginnt nach Zahlungseingang und endet automatisch nach Ablauf der Zeit ohne das es einer Kündigung bedarf.
3. Verwendung des Patengeldes
Die Tierpatenschaften auf dem Familienhof Ramcke sind symbolische Tierpatenschaften. Das eingenommene Geld wird ausschließlich zum Wohle der Tiere investiert. Allerdings besteht kein Anspruch darauf, dass nur das ausgewählte Patentier von dem Geld profitiert. Der Famlienhof Ramcke setzt das Geld nach bestem Gewissen zum Wohle aller Tiere ein, so dass im Bedarfsfall auch andere Tiere auf dem Bauernhof davon profitieren. Paten haben keinerlei Anspruch auf Nachweise über getätigte Investitionen.
4. Wichtiger Ausschluss
Die Übernahme einer Patenschaft schließt in keiner Weise ein Eigentums-, Mitsprache-, Verfügungs-, Informations- oder
Aufenthaltsbestimmungsrecht des Patentieres mit ein. Außerdem besteht kein Recht auf direkten Tierkontakt oder die Bestimmung über Verwendungszweck des Geldes. Eine werbliche Nutzung der Patenschaft bzw. des Patentieres durch Paten ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Familienhofs Ramcke möglich.
5. Dauer der Tierpatenschaft
Eine Tierpatenschaft wird einmalig für die Dauer von sechs Monaten übernommen und endet ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Rückerstattung des Patenschaftsbeitrages oder die vorzeitige Beendigung der symbolischen Patenschaft ist in keinem Fall zulässig. Sollte es zum Versterben eines Patentieres während der Patenschaftsdauer kommen, geht die Patenschaft automatisch auf ein anderes zur Verfügung stehendes Patentier über.
6. Zahlung des Patenschaftsbetrages
Die im Shop aufgeführten Kosten der Patenschaft können per Vorkasse als Überweisung auf das unten angegebene Konto überwiesen oder in bar vor Ort entrichtet werden.
Konto Commerzbank AG:
IBAN: DE 30 2004 0000 0338 5143 00 und IBAN: 2004 0000
7. Patenschaftsurkunde
Tierpaten erhalten nach Zahlungseingang eine Urkunde über die übernommene Patenschaft. Wahlweise in gedruckter Form per Post (dann zzgl. 5,- € Abwicklungs- und Versandpauschale) oder digital per Email (in diesem Fall die kostenlose Abholung auswählen und die gewünschte Emailadresse für den Versand der Urkunde mitteilen).
8. Weitere Patenschaften
Für jedes Patentier kann eine unbegrenzte Anzahl an Patenschaften geschlossen werden. Der Familienhof Ramcke vergibt keine Patenschaft für ein bestimmtes Tier exklusiv. Es besteht keinerlei Auskunftsverpflichtung von Seiten des Hofes gegenüber den Paten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den KNICKclub
I. CLUBTREFFEN
Die Teilnahme an den Treffen erfolgt freiwillig und ist nicht verpflichtend. Treffpunkt und Hauptquartier ist der Familienhof Ramcke im Sülldorfer Knick 50A in 22589 Hamburg. Die Terminplanung findet quartalsweise statt, spätestens einen Monat im Voraus werden die neuen Termine bekannt gegeben. Die Clubtreffen finden im 14-tägigen Rhythmus statt. Durch Feiertage oder urlaubsbedingt kann es in seltenen Fällen zu Abweichungen des Rhythmus‘ kommen. Pro Quartal können urlaubsbedingt bis max. 2 Termine ausfallen. Diese Urlaubszeiten sind in der Terminplanung ersichtlich. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Wochentag für die Clubtreffen.
II. ABWESENHEIT
Bei Nichterscheinen bitten wir um Abmeldung bis spätestens eine Stunde vor dem Treffen. Diese kann persönlich, telefonisch, per Whatsapp-Nachricht oder Email erfolgen. Bei Fernbleiben oder vorzeitigem Verlassen eines Treffens, besteht weder Anspruch auf einen Ersatztermin noch auf Gutschrift der Clubgebühr. Die Mitgliedschaft ist personenbezog, daher ist die Stellung eines Ersatzteilnehmers unzulässig.
III. AUSRÜSTUNG und SICHERHEIT
Die Clubtreffen finden bei jeder Witterung statt, auf entsprechende Kleidung ist zu achten. Aus Sicherheitsgründen müssen bei jedem Wetter, auch im Sommer, feste, geschlossene Schuhe getragen werden. Wir empfehlen lange Hosen. Es ist darüber hinaus kein besonderes Equipment notwendig.
IV. UMGANG MIT TIEREN
Unsere Tiere sind an den Umgang mit Kindern gewöhnt und auf diesen vorbereitet. Trotzdem haben sie, wie jedes Lebewesen, ihren eigenen Charakter. Den respektvollen Umgang mit allen unseren Tieren zu jeder Zeit und in jeder Situation setzen wir voraus.
V. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Alle Tiere, Betreuungspersonen sowie Clubmitglieder sind über den Familienhof Ramcke versichert. Die Teilnahme an den Clubtreffen sowie an allen optionalen Veranstaltungen erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr. Für Unfälle haften wir ausschließlich im Rahmen der Haftpflichtversicherung. Für Wertsachen, Kleidungsstücke und sonstige Gegenstände, die auf den Hof mitgebracht werden, wird keine Haftung übernommen.
Bei grobfahrlässigem Handeln und/oder mutwilligen Regelverstößen, behalten wir uns den sofortigen Ausschluss des Clubmitgliedes vor. Die Erziehungsberechtigte/n verpflichten sich, in einem solchen Fall für entstandene Schäden aufzukommen und ihr Kind umgehend nach Unterrichtung am Hofeingang abzuholen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Clubgebühr laut Vertrag ist davon unberührt, ein frühzeitiger Vertragsaustritt unzulässig.
VI. FOTOAUFNAHMEN
Da der Club auf gemeinsamen Aktionen basiert und der Zusammenhalt der Gruppe wichtiger Bestandteil ist, werden zwischendurch auch Fotos von gemacht. Diese Aufnahmen werden zum Beispiel zur Verschönerung des Clubraums eingesetzt und sollen den Kindern als Erinnerung dienen. Gruppenaufnahmen können teilweise auch zu Werbezwecken auf Flyern oder Internetauftritten genutzt werden. Die Bilder werden in solch einem Fall vorab mit den Eltern der abgelichteten Clubkinder abgestimmt. Mit der Anmeldung des Kindes stimmt/stimmen der/die Erziehungsberechtigte/r/n Fotoaufnahmen und deren Nutzung zu oben beschriebenen Zwecken zu.
VII. ABSCHLIEßENDE INFORMATIONEN
Warten auf dem Hofgelände und Zuschauen während der Aktivitäten des KNICKclubs ist Clubfremden untersagt. Schnuppertermine von Freunden oder Geschwisterkindern sowie Besuche sind nur nach ausdrücklicher vorheriger Abstimmung möglich.